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BGB § 1610a Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen

BGB § 1610a Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen

[ Auszug: Werden für Aufwendungen infolge eines Körper oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen, wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruc ... ]